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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 20 B 647/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,29433
LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 20 B 647/08 AS ER (https://dejure.org/2008,29433)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - L 20 B 647/08 AS ER (https://dejure.org/2008,29433)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - L 20 B 647/08 AS ER (https://dejure.org/2008,29433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkündung eines Beschlusses durch das Gericht bei Zweifeln über den Eintritt der aufschiebenden Wirkung; Möglichkeit eines Eingriffs i.F.d. Aufrechnung in den Bestand des den Leistungsanspruch begründenden Bewilligungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 20 B 647/08
    Für einen solchen Eingriff ist - wie bei einer (teilweisen) Zahlungseinstellung - grundsätzlich der Erlass eines Verwaltungsaktes erforderlich, um dem Betroffenen hinreichenden Rechtsschutz, insbesondere das Anhörungsrecht nach § 24 SGB X zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - Urteil vom 27. März 1996 - 14 Reg 10/95 -).
  • LSG Hamburg, 08.02.2008 - L 5 B 542/07

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Aufrechnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 20 B 647/08
    Die (rechtmäßige) Aufrechnung führt lediglich zur (teilweisen) Erfüllung des Leistungsanspruchs (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 08. Februar 2008, - L 5 B 542/07 ER AS -).
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 20 B 647/08
    Für einen solchen Eingriff ist - wie bei einer (teilweisen) Zahlungseinstellung - grundsätzlich der Erlass eines Verwaltungsaktes erforderlich, um dem Betroffenen hinreichenden Rechtsschutz, insbesondere das Anhörungsrecht nach § 24 SGB X zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - Urteil vom 27. März 1996 - 14 Reg 10/95 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2009 - L 18 AS 516/09
    Für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bestand von vornherein kein Rechtsschutzbedürfnis, denn die Antragsstellerin konnte ihr Zahlungsbegehren mit dem vorrangig (vgl. § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG) zu stellenden Antrag nach § 86 b Abs. 1 SGG auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Aufrechnungsentscheidung des Antragsgegners (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2008 - L 20 B 647/08 AS ER -, juris) im Bewilligungsbescheid vom 25. April 2007 verfolgen.
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